Sachkundebescheinigung von Hundehaltern/Hundehalterinnen gem. §11 Abs.3 des Landeshundegesetzes NRW
Möchten Sie einen Hund halten, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindesten 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht, gilt es einiges zu beachten:
Sie benötigen einen Sachkundenachweis, den Sie bei uns nach bestandener Prüfung erhalten können. Tierärztekammern und andere anerkannte Sachverständige sind ebenfalls befugt, diesen auszustellen.
Der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein
Es muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein
Die genannten Punkte sollten der zuständigen Behörde gemeldet sein. Dies sind i.d.R. die Ordnungsämter.